Die Genossenschaft

Die kleine Wohnwarftfibel

Was ist der Unterschied zwischen
Eigentum und Genossenschaft?
Eigenkapital Wie arbeitet die Genossenschaft? Erbbau
Wie kommen Interessierte in
die Genossenschaft?
Die Satzung

Die „Wohnwarft – Genossenschaft für autofreies Wohnen e.G.“ ist am 29. August 1996 nach einjähriger Vorarbeit aus einer Fachgruppe des Vereins „Autofreies Wohnen e. V.“ entstanden.

Die Genossenschaft hat in dem südlichen L-Gebäude der autofreien Wohnanlage 31 Wohnungen erstellt. Der 2015 verstorbene Reiner Schendel von der STATTBAU Hamburg GmbH hatte die Baubetreuung übernommen. http://www.stattbau-hamburg.deStattbau hat inzwischen über 250 Wohn- und soziokulturelle Projekte umgesetzt, meist Sanierungsvorhaben im Wohnungsbestand. Inzwischen sind mit der Hilfe von Stattbau aber auch eine Reihe von Genossenschaftsgründungen und daraus resultierende Hochbauvorhaben umgesetzt worden. Die Architektin des Hauses an der Saarlandstraße war Christine Reumschüssel, die auch andere Projekte mit Bewohnerbeteiligung betreut hatte.

Im Januar 1999 war der Beginn des Hochbaus, die Wohnungen sind im Mai 2000 fertiggestellt worden. Die Genossenschaft ist am 17. Februar 1999 in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hamburg mit der Nummer 1000 eingetragen worden.

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Genossenschafts- und einer Eigentumswohnung?

Sowohl in der Genossenschaft als auch im Eigentum muss ein nicht geringer Anteil von Eigengeld eingebracht werden. Tatsächlich erwerben sowohl GenossenInnen wie auch EigentümerInnen reales Eigentum. Über ihr Eigentum haben die Mitglieder in einer EigentümerInnengemeinschaft soviel Verfügungsgewalt wie die Mitglieder einer Genossenschaft. In der Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, in einer  EigentümerInnengemeinschaft hat jedes Mitglied soviel Stimmen, wie es Anteile erworben hat. Die GenossenInnen besitzen das Eigentum nur in der Gemeinschaft, die Spekulation mit der „eigenen“ Wohnung ist demnach ausgeschlossen. EigentümerInnen hingegen können ihre Wohnung weiterverkaufen und von der Wertschöpfung profitieren.
Die Miete in der Genossenschaft wird jährlich nach der Höhe des Einkommens neu festgelegt. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Steigt jemand mit hohem Einkommen und somit mit hoher Miete in die Genossenschaft ein, verliert aber nach Einzug seine Einkommensgrundlage und wird z. B. arbeitslos, dann wird die Miete entsprechend gesenkt. Im Eigentum hingegen führt der Verlust der Einkommensgrundlage nicht zur Reduktion der finanziellen Verbindlichkeiten.
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Eigenkapital

Unsere Gesamtkosten betrugen ca. 1.450,- € pro qm Wohnfläche. Daher muss jeder Haushalt Genossenschaftsanteile in Höhe von 200 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Für eine 85qm-Wohnung sind das beispielsweise 17.000 €.

Wie arbeitet die Genossenschaft ?

Unsere Genossenschaft ist selbstverwaltet. Es gibt regelmäßige Treffen von Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat, daneben Mitglieder- und Bewohnerversammlungen. Zusätzlich gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, die Behördengänge erledigen, sich um Reparaturen sowie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen kümmern. Wer hier wohnen will, sollte also Lust haben auf ehrenamtliches Engagement!

Erbbau

Wir haben das Grundstück im Erbbaurecht erworben, d. h. wir haben das Grundstück für 75 Jahre zum einmaligen Festpreis von 3/4 der Kaufsumme (gemessen am Kostenrichtsatz für öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau) gepachtet..
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Wie kommen Interessierte in die Genossenschaft?

Grundsätzlich haben wir eine sehr geringe Fluktuation – wer hier wohnt, möchte meistens auch hier wohnen bleiben. Dennoch kommt es hin und wieder vor, dass eine Wohnung frei wird. Für solche Fälle führen wir eine Interessentenliste. Hierbei handelt es sich nicht um eine Warteliste, vielmehr schauen wir, wer zu der frei werdenden Wohnung passt, und laden in Frage kommende Bewerber zum Kennenlernen ein.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um hier einziehen zu können?

  • Sie leben autofrei und nutzen auch kein anderes motorisiertes Fahrzeug.
  • Sie können zum Einzugstermin eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen (derzeit mit nicht mehr als 30 Prozent Einkommensüberschreitung).
  • Sie zeichnen bei Abschluss eines Mietvertrages Genossenschaftsanteile im Wert von 200 Euro je Quadratmeter.
  • Sie haben Lust und sind bereit, sich ehrenamtlich in unserem selbstverwalteten Projekt einzubringen.
  • Die Vergabe der Wohnung richtet sich nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus, d.h. die Wohnungsgröße ist abhängig von der Haushaltsgröße nach oben gedeckelt.

Aufgrund der sehr geringen Fluktuation und unseres kleinen Wohnungsbestandes können wir leider keine Prognose geben, ob und wann eine passende Wohnung frei wird.

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Zahlungsmodalitäten

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand der Genossenschaft eine Ratenzahlung der Anteile (Eigenkapital) zulassen. Da wir ein sehr kleines Projekt sind, müssen wir sehr genau auf die Liquidität achten, die zudem gründlich und regelmäßig durch den zuständigen Prüfungsverband geprüft wird.

Die Satzung

Sie können die Satzung der Genossenschaft in ihrer gültigen Fassung als pdf-Datei laden.

Dazu benötigen Sie den „Acrobat-Reader“ der Firma Adobe. Dieser ist oft auf ihrem Rechner installiert.
Die Datei „satzung.pdf“ ist ca. 100 KB groß. Anhand von Stichworten können Sie leicht durch das Dokument navigieren. Wenn es in einem Paragraphen einen Verweis auf einen anderen Paragraphen der Satzung gibt, sind diese Verweise jeweils durch Anklicken schnell erreichbar. Die Satzung

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